Geldwerte Tipps für Ihre Weiterbildung im NLP Mediations Institut

 

Weiterbildung mit finanzieller Förderung. Wir zeigen Ihnen wie das geht.

  • Umsatzsteuerbefreiung unserer NLP Ausbildungen

    Unsere Ausbildungen sind als berufsvorbereitende und berufsbegleitende
    Bildungsmaßnahmen vom Land Baden-Württemberg gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG), als von der Umsatzsteuer (USt) befreit anerkannt


  • Der “Prämien-Gutschein“

    Der neue "Prämien–Gutschein“ für Ihre Weiterbildung - bis zu 500,- € -
    für 2012! – auch für Sie!

    Staatliche Förderung der Weiterbildung - ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

    Wir als NLP Mediations Institut nehmen als Weiterbildungsträger an dieser Fördermaßnahme teil.
    Unsere zertifizierten NLP Practitioner und NLP Master Ausbildungen erfüllen als Weiterbildungsmaßnahmen die geforderten Auflagen.

    Mit dem Prämiengutschein fördert der Staat gezielt Ihre berufliche Weiterbildung, damit Sie Ihre individuellen, beruflichen Möglichkeiten und Aufstiegschancen verbessern.
    Wer kann den Prämien-Gutschein erhalten?
    Der Prämien-Gutschein kann gleichermaßen von allen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Selbstständigen in Anspruch genommen werden.
    Auch Mütter und Väter in der Eltern-Erziehungszeit können ihn erhalten und davon profitieren.

    Die Voraussetzungen sind:

    • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600,-- €, bzw. 51.200,-- € bei Verheirateten nicht übersteigen.

    • Sie haben ein persönliches Beratungsgespräch, bei der für Sie regional zuständigen Beratungsstelle, wahrgenommen.
      Diese stellt Ihnen dann auch den Prämien-Gutschein aus.

    • Am Besten nehmen Sie Ihren Steuernachweis des letzten Jahres und Ihren Personalausweis zur Beratung gleich mit. Nach Prüfung Ihres Nachweises kann der Prämiengutschein ausgestellt werden.
      Der Staat übernimmt einen Teil der Ausbildungsinvestition, max. 500,-- €.

    • Die Ausbildung darf noch nicht begonnen haben und Sie dürfen sich noch nicht verbindlich angemeldet haben. D.h. Sie müssen sich vor der verbindlichen Anmeldung beraten lassen.
      Eine Vorreservierung Ihres Kursplatzes ist bei uns aber jederzeit möglich.

    In Oberschwaben ist die für Sie offiziell zuständige Beratungsstelle:

    IHK Oberschwaben
    Geschäftsbereich Weiterbildung
    Herr Klaus Giesinger
    Lindenstr. 2
    88250 Weingarten
    Fon: 0751-409-153
    Mail: kgiesinger@weingarten.ihk.de
    Website: www.weingarten.ihk.de

    … und so geht es ganz einfach:
    Wenn Sie sich für unsere Ausbildung entschieden haben, reservieren Sie sich vorab Ihren Kursplatz bei uns.
    Sie vereinbaren dann telefonisch mit Herrn Giesinger einen Beratungstermin, um den Prämien Gutschein zu erhalten und melden sich danach bei uns verbindlich an


  • “Spar-Gutschein“ für “Sparfüchse“

    Denken Sie auch an die Möglichkeit eines “Spar-Gutscheins“ zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung...:-)... ?!
    Dieser wird Ihnen auf Ihren Wunsch, unabhängig von der Höhe Ihres Jahreseinkommens ebenfalls von der Beratungsstelle ausgestellt.

    Voraussetzung...
    ...ist, dass Sie einen steuerlich begünstigten Sparvertrag über „Vermögenswirksame Leistungen“ haben, in den Sie und Ihr Arbeitgeber einzahlen.
    Mit dem “Spar-Gutschein“ können Sie sich bisherige und/oder erwartete, künftige Leistungen vor Ablauf des Vertrages zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung „vermögensunschädlich“ und „kostenneutral“ von Ihrer Bank auszahlen lassen.

    Offizielle Beratungsstelle in Oberschwaben
    zur Ausstellung des „Spar-Gutscheins“ ist die...

    IHK Oberschwaben

    Geschäftsbereich Weiterbildung
    Herr Klaus Giesinger
    Lindenstr. 2
    88250 Weingarten
    Fon: 0751-409-153
    Mail: kgiesinger@weingarten.ihk.de
    Website: www.weingarten.ihk.de

    Vereinbaren Sie bitte telefonisch mit Herrn Giesinger einen Beratungstermin, um den Spar-Gutschein zu erhalten.
    ...eine gute Möglichkeit, die Ihnen der Staat für Ihre Weiterbildung bietet. 


  • Attraktiver Rabatt

    Das machen wir für Sie ... Sie erhalten von uns einen Rabatt auf die Ausbildungsinvestition...

    • ... als Frühbucherbucher-Rabatt in Höhe von 10%,
      wenn Sie sich verbindlich bis 10 Wochen vor Kursbeginn anmelden.


  • Ausbildungskosten sind Werbungskosten

    Ausbildungs- und Weiterbildungskosten (z.B. Ausbildungsinvestition, Fahrtkosten, Unterbringungskosten, Verpflegung ...) können entsprechend der neuesten Rechtsprechung und den persönlichen Verhältnissen des Teilnehmers ggf. als Werbungskosten geltend gemacht werden.
    Prüfen Sie, ob das in Ihrem Fall möglich ist. Es lohnt sich...


  • Weiterbildungs-Rücktrittskostenversicherungen

    Wenn Sie es wünschen, können Sie z.B. den Fall der “Nichtteilnahme wegen Krankheit“ versichern. Im Internet finden Sie verschiedene Anbieter mit entsprechenden Versicherungsangeboten.


  • Unterstützt Ihr Unternehmen Ihre Weiterbildung?

    Vielleicht haben Sie auch schon daran gedacht Ihren Arbeitgeber zu fragen, ob er sich anteilig an Ihren Ausbildungskosten beteiligt oder diese vielleicht sogar ganz übernimmt.
    Viele Unternehmen unterstützen zwischenzeitlich die berufliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, weil sie wissen, dass die soziale Kompetenz der Mitarbeiter immer auch dem Unternehmen nutzt.

 

 


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